#gegenReede 2.0 widerspricht der Generaldirektion Kulturelles Erbe

Zustimmung zu Absichten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung muss überprüft werden

Bekanntlich hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die Absicht, entlang des gesamten Bad Salziger Rheinufers 47 Dalben, 15 Landgangstege, Müllcontainer und Landstromkästen zu errichten. Der oberste Meter der Dalben ist in Kontrastfarbe zu streichen (weiß oder zitronengelb)! Jede Dalbe wird das Straßenniveau der B9 um mehrere Meter überragen. Hinzu kommen im Umfeld Parkplätze für die Schiffsbesatzungen. Das Projekt soll vor der BUGA 2029 umgesetzt werden.

Die touristisch wertvolle Sichtachse zum Kloster Kamp-Bornhofen und dem Burgenensemble der „Feindlichen  Brüder“ macht den besonderen Reiz dieses Teils des Rheintals aus. Das beeindruckende Landschaftsbild wirklicher Rheinromantik zieht jeden Wanderer auf dem Rheinburgenweg und dem Rheinsteig in seinen Bann. Dieses landschaftlich einzigartige Idyll ist in akuter Gefahr. 



Die Generaldirektion Kulturelles Erbe des Landes Rheinland-Pfalz (GDKE) sieht die geplanten „Schiffsanleger“ im Rhein bei Bad Salzig zwar als gewisse optische Beeinträchtigung der Denkmäler auf der gegenüberliegenden Rheinseite an, da sie im Vergleich zu den bisherigen Liegestellen in sehr viel massiverer Bauweise ausgeführt werden sollen und dadurch auch stärker in das Blickfeld treten – so die GDKE gegenüber der WSV. Gleichwohl hat die GDKE mit der Begründung, der Rhein sei seit Jahrtausenden die wichtigste Schifffahrtsstraße diese Bedenken zurückgestellt.

Schließlich handele es sich bei dem gewählten Standort in Bad Salzig nicht um ein sonderlich stark touristisch genutztes Ziel, „so dass es sich im Hinblick auf die Wichtigkeit der betroffenen Blickachsen auf die Denkmäler in Kamp-Bornhofen um eine eher geringere Beeinträchtigung handelt, als dies bei einem sehr stark frequentierten Ort der Fall wäre,“ so die GDKE in einer Mail vom 17. Mai 2021 an die WSV. Im Ergebnis hat die GDKE der WSV „grünes Licht“ für die vorgesehene Landschaftsverschandlung entlang des Bad Salziger Rheinufers gegeben.

Dem hat die Initiative #gegenReede 2.0 nun heftig widersprochen. Mit Schreiben vom 11. September 2021 fordert die Initiative die GDKE auf, ihre gegenüber der WSV geäußerte Haltung zu überdenken.

„Entweder es gibt eine Beeinträchtigung von Sichtachsen, oder es gibt sie nicht“, so Alfred Fuchs. Die GDKE begründe ihre Zustimmung zu dem massiven Eingriff in unsere Kulturlandschaft mit aus ihrer Sicht fehlender touristischer Relevanz. Ob es dazu eine fachlich fundierte „Frequenzanalyse“ gibt, führt die GDKE in ihrer Mail aus dem Mai 2021 nicht weiter aus. Gäbe es eine solche, so wäre sicherlich auch die Mittelrheinklinik in Bad Salzig mit ihren zig Tausend Patienten pro Jahr in den Blick genommen. „Die Patienten werden von ihren Angehörigen an den Wochenenden besucht. Patienten und Besucher kommen als Touristen wieder, wenn ihnen der Aufenthalt hier am Rhein gefallen hat. Das ist ein Riesenpotential“, stellt Jürgen Schneider klar. „Überlegungen zu den Folgen für den Wander- und Fahrradtourismus, der seit der Pandemie stark boomt, wären wohl ebenfalls in die Analyse eingeflossen“, ergänzt Burkhard Höhlein.

Die Initiative macht weiter deutlich, dass das Obere Mittelrheintal eine Einheit sei. Die touristische Frequentierung des Welterbetals ist im Gesamten zu sehen. Verschandlungen einzelner Bereiche wirken sich in ihrer Summe auf das gesamte Obere Mittelrheintal mit seinen Denkmälern, der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die einzigartige Landschaft nachteilig aus. Die WSV hat einige Baustellen im Welterbetal angekündigt. Auch bei Bacharach und Oberwesel sind gravierende Landschaftsveränderungen in Vorbereitung.

Auf der Webseite der GDKE heißt es: „Der Staat nimmt die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft in seine Obhut und Pflege. Die Teilnahme an den Kulturgütern des Lebens ist dem ganzen Volk zu ermöglichen.“ Die Initiative ist der Auffassung, dass aus diesem Auftrag folgt, dass die Bewertung von Auswirkungen eines Eingriffs in Kultur, Geschichte, Natur und Landschaft nicht auf bloßen touristischen Aspekten erfolgen kann und darf.